In der heutigen Zeit ist es absolut nichts Ungewöhnliches, wenn man sein Auto von einer Privatperson kaufen möchte. Dank gesetzlicher Regelungen wird den Käufern in vielen Fällen auch der entsprechende Schutz und die erforderliche Sicherheit geboten. Doch dieses greift nicht in allen Fällen, so dass beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs von Privat es durchaus einiges zu beachten gibt. Insbesondere sollte man sich vorab sorgfältig über Preise, Laufleistung oder auch Gesamtzustand des Fahrzeugs informieren und Vergleiche mit baugleichen Pkw gleichen Baujahrs einholen. Nur wenn man auf dem neuesten Stand ist wird es auch gelingen, einen privaten Autokauf ordnungsgemäß und ohne Nachteile über die Bühne zu bringen.
Unterschiedliche Möglichkeiten für den privaten Autokauf
Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein gebrauchtes Fahrzeug von Privat kauf zu wollen, dem stehen dazu unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung wie beispielhaft das Internet, einschlägige Anzeigenblätter oder auch einem öffentlichen Gebrauchtwagenmarkt. Wesentliche Faktoren sollten hierbei jedoch beachtet werden wie zum Beispiel
- Ordnungsgemäße Fahrzeugunterlagen (Brief, Scheckheft, etc.)
- Mögliche Garantieleistungen beachten
- Vorab über Preise von Vergleichsfahrzeugen informieren
- Zeugen wenn möglich hinzuziehen
- Probefahrt vornehmen
Wer nunmehr diese wichtigen Punkte verinnerlicht, der wird sicherlich in den meisten Fällen zufrieden mit seinem Kauf sein. Doch wie sieht die rechtliche Lage eigentlich aus, wenn man nach einigen Wochen erhebliche Mängel feststellen wird? Muss man diese selbst beheben oder ist der Vorbesitzer dafür verantwortlich?