Hallo liebe Leser.
in dem heutigen Beitrag geht es um die Kfz-Versicherung. Auf meiner Reise durch www um für neue Blogbeiträge zu recherchieren habe ich erfahren das es für Menschen die einen Eintrag bei der Schufa haben unter Umständen schwer sein kann eine KFZ Versicherung abzuschließen.
Was das nun auf sich hat wird im folgenden behandelt.
Ich freue mich auf Euer Feedback und auf eure Tipp und Erfahrungen.
Nicht nur Kredit- und Finanzinstitute tauschen sich über finanzielle Engpässe ihrer Kunden aus, auch die Versicherer überprüfen bei den Anträgen das Ausfallrisiko der Versicherungsnehmer. Vielen Verbraucherschützern ist das ein Dorn im Auge, denn das erschwert den Abschluss so mancher Versicherung – zum Beispiel der Kfz-Versicherung. Die Schwierigkeiten treten dann auf, wenn der Kunde bereits einen Eintrag in der Schufa hat. Versicherer haben die Möglichkeit, einen Antrag aufgrund von Auffälligkeiten und besonderen Risiken abzulehnen.
Was ist die Schufa und was kann der Einzelne tun?
Die Schufa ist eine sogenannte Auskunftei. Ihre Vertragspartner wie Telekommunikationsunternehmen, Banken, Versandhäuser und andere mehr liefern der Schufa Informationen zum Zahlungsverhalten ihrer Kunden. Diese Informationen werden zusammengefasst und ausgewertet. Das Ergebnis ist der Score-Wert. Mittlerweile sind rund 90 Prozent aller Bürger dort verzeichnet. Versicherer können sich an die Schufa wenden und eine Bonitätsprüfung des Antragstellers durchführen. Die Bonität, also die Zahlungsfähigkeit, spielt bei einem Vertragsabschluss eine wichtige Rolle.
Liegen der Schufa Informationen vor, dass ein Kunde zum Beispiel einen Kredit nur unregelmäßig bedient, schlägt sich das auf seine Schufa negativ nieder. Bei der Schufa-Anfrage erfährt die Versicherung, dass der potenzielle Kunde ein gewisses Risiko hinsichtlich des Zahlungsverhaltens mitbringt. Je nach interner Richtlinie der Versicherung wird sie den Antrag eines risikobehafteten Verbrauchers ablehnen. Das sind die unangenehme Konsequenzen aus einem schlechten Zahlungsverhalten, die der betroffene Verbraucher nun tragen muss.
Die Schufa muss die Einträge nach einer bestimmten Zeit wieder löschen:
- Kredite bleiben bis zu drei Jahre nach der Rückzahlung gespeichert, ebenso Daten über offene Forderungen.
- Kreditkarten- und Girokonten werden bei der Kontoauflösung gelöscht.
- Kundenkonten werden nach drei Jahren gelöscht.
- Schuldnerverzeichnissdaten und Informationen der Amtsgerichte werden nach drei Jahren gelöscht.
Obwohl diese Fristen von der Schufa einzuhalten sind, kommt sie der Verpflichtung nicht immer nach. Viele Daten bleiben in der Datenbank. Deshalb sollten Verbraucher das kontrollieren, damit keine veralteten Daten bestehen bleiben. Laut §§ 33ff. Bundesdatenschutzgesetz hat jeder Bürger das Recht, die von der Schufa gespeicherten Informationen mit einer Selbstauskunft zu kontrollieren. Einmal pro Jahr können Verbraucher gratis mit einem Musteranschreiben wie diesem eine Auskunft bei der Schufa beantragen.
Diese ist einmal im Jahr kostenlos abrufbar. Das Antragsformular lässt sich hier downloaden. Bis die Informationen vorliegen, können mitunter mehrere Wochen ins Land ziehen.
Was bedeutet das für die Kfz-Versicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich festgelegte Pflichtversicherung, wie unter https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/BJNR102130965.html nachzulesen ist. Verbraucher, die einen Schufa-Eintrag haben, dürfen in der Regel nicht abgelehnt werden. Eine Ablehnung bei einem Wechsel oder Neuantrag ist damit auch bei größeren Verbindlichkeiten nicht zu befürchten. Allerdings gilt das nur für die klassische Kfz-Haftpflicht. Zusatzversicherungen, wie die Teil- oder Vollkasko, die Verbraucher freiwillig abschließen können, zählen nicht dazu. Die Assekuranz ist nicht verpflichtet, einen Kaskoschutz zu gewähren.
Um sicher zu sein, lohnt sich ein rechnerischer Vergleich im Internet, der bei http://kfzversicherungohneschufa.de durchführbar ist. Dort ist einsehbar, welche Kfz-Versicherung die besten Konditionen bietet. Vor der Unterschrift sollten Verbraucher den Vertragstext noch einmal überprüfen. Denn ein Schufa-Eintrag kann zu einem Verzicht diverser Vergünstigungen führen.
Was bedeutet das?
Viele Assekuranzen versichern bei Kunden mit Schufa-Eintrag lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme. Bei einem schweren Unfall mit einer hohen Schadenssumme kann das den Betroffenen teuer zu stehen kommen. Weiterhin verlangen Versicherer bei schlechter Bonität eines Kunden eine Beitragszahlung per Vorkasse. In einigen wenigen Fällen können sie sogar den Antragsteller ablehnen, wenn dieser eine Privatinsolvenz angemeldet hat.
Tipp:
Wenn in den letzten Monaten ein regelmäßiger Gehaltseingang nachweisbar vorliegt und Versicherungsbeiträge ebenfalls fristgerecht überwiesen wurden, sollten Antragsteller den Versicherer darüber informieren. Oft ist es dann möglich, einen adäquaten Versicherungsschutz ohne Abstriche zu bekommen.
Wer weitere Hilfe in Anspruch nehmen will, kann sich bei einer Verbraucherzentrale gegen ein kleines Entgelt zum Thema Versicherung beraten lassen. Dort erfahren Personen mit Schufa-Eintrag, welcher Anbieter ihnen den besten Kfz-Schutz gewährleisten kann und wo sie im Schadensfall ausreichend versichert sind.
Eure Erfahrungen der KFZ Versicherung im Falle eines schlechten Schufa Eintrages.
Ich hoffe das der Beitrag euch einge Informationen vermitteln konnte. Ihr habtr nun die Möglichkeit eure Erfahrungen als Kommentar zu posten.
Wenn ihr den Beitrag informativ fandet dann seid so nett und teilt ihn in euren Social Media Kanälen mit euren Freunden.
Grüße
Lothar
http://autokaufblogger.de
Hallo Lothar,
Ist schon ein wenig her dein Post, aber eine KFZ Haftpflicht trotz Schufa Eintrag solltest jeder bekommen bzw. bekommen haben. Jährliche Zahlungsweise sowie Vorkasse werden dem VN einiges erleichtern.
Schulden sollte man nicht haben 😉 bei der neuen Versicherung.
Eine Interessante Seite: Kfz-Versicherung trotz Schufa
Es bleibt weiterhin die Frage zu klären, ob ein Versicherer Kunden, die eine Haftpflicht wünschen, ablehnen kann. Grundsätzlich stellt ein Eintrag in der Schufa keinen Ablehnungsgrund dar. Der Schufa-Eintrag kann allenfalls bei der Nachfrage nach der Teil- oder Vollkasko angesprochen werden. Ein niedriger Score bei der Schufa darf von der Kfz-Haftpflicht niemals als Grund genannt werden.
So sagt es der Gesetzgeber.