Ratgeber gebrauchtes Auto verkaufen

Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem sich ein Fahrzeugbesitzer von seinem gebrauchten Auto trennen möchte. Wer sein Auto verkaufen möchte, besitzt unterschiedliche Optionen. Doch ob der Verkauf an Privatpersonen, an einen Händler oder ins Ausland exportiert werden soll – es gibt wesentliche Kriterien, die zu beachten sind. Planung und eine gute Vorbereitung sind das Maß aller Dinge.

Tipp, um das das gebrauchte Auto privat verkaufen zu können

Alter Bulli mit getrennter Frontscheibe gesehen in München
Alter natürlich auch gebrauchter Bulli mit getrennter Frontscheibe. Gesehen in München

Beim Verkauf des Autos an eine Privatperson lässt sich oftmals ein höherer Preis erzielen als bei einem Händler. Dabei ist jedoch ein durchaus hohes Maß an Zeitintensität und Aufwand einzuplanen. Bevor man in den lokalen und überörtlichen Printmedien oder auf einer der zahlreichen Online-Plattformen eine entsprechende Anzeige schaltet, ist es zu empfehlen, eine aktuelle Wertermittlung vorzunehmen. Dieses ermöglicht, einen angemessenen Verkaufspreis zu erzielen. Auch hierzu bietet das Internet umfangreiche Optionen. Aber auch über unabhängige Fachorgane, wie DAT oder Schwacke, lässt sich eine seriöse und faire Fahrzeugbewertung vornehmen.

Folgende Aspekte sollten daneben bei der Verkaufsplanung in jedem Fall Berücksichtigung finden

  • Fahrzeugpapier müssen vollständig sein (Zulassung Teil I und II, Fahrzeugbrief, Scheckheft, idealerweise aktueller Prüfbericht vom TÜV/DEKRA, ATU)
  • Das Fahrzeug optisch ansprechend vorführen (innen und außen gereinigt, erster Eindruck ist maßgebend, gut inszenierte Fotos einpflegen)
  • Niemals ohne Kaufvertrag (Kaufvertrag vorbereiten, Vordrucke gibt’s z.B. im Internet)
  • Nur gegen Bargeld veräußern
  • Probefahrt potentieller Kunden mitfahren (Ausweis und Führerschein zeigen lassen)
  • Transparente Fahrzeugbeschreibung unter Angebe von Schäden und Mängeln

Darüber hinaus ist anzuraten, das Fahrzeug bereits vor dem Kauf abzumelden. (Kurzeitkennzeichen anbringen). Solange die Zulassung besteht, ist der Verkäufer immer noch Fahrzeughalter. Sollte die Abmeldung durch den Kunden nicht vorgenommen werden, kann Ungemach drohen. (Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, etc. werden zunächst dem Halter zugestellt, Fortzahlung Versicherung und Kfz-Steuer).

Tipps, um das das gebrauchte Auto einem Händler verkaufen zu können

Zunächst sollte ein seriöser und vertrauenswürdiger Händler ausgewählt werden, damit der Verkauf auch in geordneten Bahnen abläuft. Hilfreich sind Kundenrezessionen oder Erfahrungen aus dem Bekannten/Freundeskreis. Idealerweise sollte der Händler auf die Marke spezialisiert sein, die verkauft werden soll. Zuvor sollte natürlich auch eine neutrale Wertermittlung vorgenommen werden, die als Preisorientierung dient. Händler sind beim Check das Fahrzeug erheblich versierter, als Privatkunden, Daher ist es zu empfehlen, auf Mängel oder Unfallschäden hinzuweisen. Fahrzeugverkäufe van Händler laufen dann zumeist unkompliziert ab. Auch die Formalitäten, Abmeldung oder die potentielle Ablösung eines Kfz-Darlehens werden von diesen übernommen.

Tipps, um das  gebrauchte Auto exportieren zu können, z.B in die Schweiz

Interessant ist auch der Export des Autos ins Ausland. Soll der Verkauf exemplarisch in die Schweiz erfolgen, sind die gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Auf Nachfrage bei einem Schweizer Auto An- und Verkauf,  muss das Fahrzeug zunächst mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden. (Überführung). Diese sind unter Nachweis einer Kurzhaftpflichtversicherung in den lokalen Straßenverkehrsbehörden erhältlich. Die Anmeldung zur Ausfuhr ist verpflichtend und erfolgt bei der EU-Ausgangszollstelle respektive bei der Ausfuhrzollstelle des jeweiligen Staates. (EU). Bei einem Fahrzeugwert von bis zu 1.000 Euro kann die Anmeldung mündlich erfolgen, ansonsten schriftlich. Das Ausfüllen der Formulare gestaltet sich insbesondere für unerfahrene Verkäufer recht schwierig. Speditionen übernehmen die Abwicklung. Mit dem Händler/Käufer in der Schweiz kann eine Rückerstattung der üblichen Mehrwertsteuer vereinbart werden. (Nicht verpflichtend für Käufer).

Fazit

Es bestehen unterschiedliche Optionen, ein gebrauchtes Auto zu verkaufen. Bei der Veräußerung im Inland an einen Händler oder eine Privatperson ist die Wertermittlung des Fahrzeugs vorab durchzuführen. Der Verkauf an private Käufer verspricht einen höheren Preis, ist jedoch oftmals zeitintensiv. Der Ablauf bei einem seriösen Händler gestaltet sich zumeist unkompliziert. Formalitäten werden durch diesen erledigt. Beim Export ins Ausland sind die gesetzlichen Ausfuhrbestimmungen zu beachten.

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